Grundlegend unterliegt die Genehmigung von Bauvorhaben in Berlin der kommunalen Selbstverwaltung.

Es gibt zwei wichtige Teile der Verwaltung, die unabhängig voneinander Bauvorhaben bewerten und (zusammen mit den jeweiligen Abgeordneten) genehmigen können:

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen (SenSW)

Die Stadtplanungs-Fachämter der Berliner Bezirke

Weiter zu:

Planungswerkzeugen

Planungsrecht

Berliner Entwicklungsplänen

Struktur der öffentlichen Verwaltung

Bürger*innenbeteiligung

Privaten Akteuren


Zurück zur Themenübersicht