Städtebauliche Verträge (nach § 11 BauGB) sind m.E. DAS Zukunftsinstrument der Stadtplanung. Die Möglichkeiten der Anwendung sind noch lange nicht ausgereizt. Allerdings bedarf es eines guten Rechtsverständnisses und Verhandlungsgeschicks um positive Entwicklungen zu forcieren.

Es ist bedauerlich, dass städtebauliche Verträge zumeist ein geheimes Schattendasein führen müssen.

Es gibt inhaltlich vor allem 3 klassische Schwerpunkte:

  • Baulandbereitstellung und Erschließung
  • sozialer Wohnungsbau und soziale Infrastruktur
  • Abschöpfung von Planungsgewinnen

Neu hinzugekommen sind v.a. 2 Bereiche:

  • naturschutzrechtlicher Ausgleich
  • Klimaschutz und Klimaanpassung